Der Haupt- und Finanzausschuss hatte am Montag letzter Woche über eine Verwaltungsvorlage zur Erhöhung der Anliegerbeiträge für Straßen, Entwässerung und Beleuchtung zu beraten.
Diese Beiträge fallen nicht nur an bei Neubaumaßnahmen, sondern auch bei erheblichen Sanierungen alter Straßen. In der Vergangenheit sind solche Fälle in Much kaum aufgetreten, beim Alter und
Zustand des Straßennetzes sind künftig jedoch vermehrt solche Maßnahmen zu erwarten.
Dabei geht es nicht um Asphaltflecken oder kleine bis mittlere Schlaglöcher, solche Reparaturen sind nicht beitragspflichtig. Eine Beteiligung der Anlieger kann nach dem Kommunalabgabengesetz
(KAG) dann fällig werden, wenn eine komplett neue Fahrbahndecke oder sogar eine neue Tragschicht erforderlich sind.
Der von den Anliegern zu zahlende Anteil ist abhängig davon, wie die betreffende Straße gewidmet ist - z.B. Anliegerstraße oder Haupterschießungsstraße, diese machen den Hauptanteil in Much
aus.
Die bisherige Satzung aus dem Jahr 2004 sieht für die Fahrbahnerneuerung von Haupterschließungsstraßen einen Anliegerbeitrag von 30 %, für Anliegerstraßen von 50 % der Baukosten vor.
Much liegt dabei an der untersten Grenze der möglichen Bandbreite, die nach der neuen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes erhöht wurde. Einige Nachbarkommunen haben ihre Sätze bereits in
Richtung der Höchstsätze angepasst.
Der Verwaltungsvorschlag sah nun z.B. für Anliegerstraßen eine Erhöhung von 50 auf 80% und für Haupterschließungsstraßen von 30 auf 60% vor. Einer solch exorbitanten Erhöhung, die nicht zwingend
ist, sondern im Ermessen der Gemeinde liegt, konnten wir nicht ohne Weiteres zustimmen. Auf unseren Antrag hin wurde das Vorhaben zur weiteren Beratung in den Straßen- und Wegeausschuss
verwiesen.
Die Ausschussmitglieder interessiert vor einer Entscheidung vor allem, welche beitragspflichtigen Maßnahmen in den nächsten Jahren überhaupt anstehen und wie hoch die betreffenden Bürger durch
eine Erhöhung tatsächlich belastet werden (in Euro, nicht in Prozenten).
Vor allem muss umfassend darüber informiert werden, dass Beiträge eben nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei grundlegenden Sanierungen fällig werden.
Ihre SPD Much
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