Bereits im Juni sahen wir uns außerstande einer von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Anliegerbeiträge für Straßen, Entwässerung und Beleuchtung zuzustimmen.
Auf unseren Antrag hin wurde das Vorhaben zur weiteren Beratung in den Straßen- und Wegeausschuss verwiesen.
Uns fehlten vor allem Informationen darüber, welche beitragspflichtigen Maßnahmen in den nächsten Jahren überhaupt anstehen und wie hoch die betreffenden Bürger durch eine Erhöhung tatsächlich
belastet werden (in Euro, nicht in Prozenten).
Diese Informationen sollten bis zur vorvergangenen Woche geliefert werden. Im Haupt- und Finanzausschuss sollte nun die Erhöhung beschlossen werden - die Verwaltungsvorlage mit den geforderten
Daten war allerdings völlig unbrauchbar. Konkrete Zahlen über zu erwartende Belastungen wurden nicht vorgelegt. Da davon auszugehen ist, dass auf die betroffenen Bürger im Einzelfall je nach
Grundstücksgröße Beiträge in fünfstelliger Höhe zukommen können, haben wir erneut beantragt, einen Erhöhungsbeschluss erst nach Vorlage der geforderten Daten zu fassen Diesem Antrag stimmten die
anderen Ratsfraktionen schließlich zu. Nunmehr wird Anfang November im Rechnungsprüfungsausschuss beraten, in welchem Verhältnis die anstehenden Maßnahmen künftig zu finanzieren sind.
Das Problem ist, dass diese Beiträge nicht nur bei Neubaumaßnahmen anfallen, sondern auch bei erheblichen Sanierungen alter Straßen. In der Vergangenheit sind solche Fälle in Much nicht
aufgetreten, beim Alter und Zustand des Straßennetzes sind künftig jedoch vermehrt solche Maßnahmen zu erwarten.
Dabei geht es nicht um Asphaltflecken oder kleine bis mittlere Schlaglöcher, solche Reparaturen sind nicht beitragspflichtig. Eine Beteiligung der Anlieger kann nach dem Kommunalabgabengesetz
(KAG) dann fällig werden, wenn eine komplett neue Fahrbahndecke oder sogar eine neue Tragschicht erforderlich sind.
Der vorliegende Verwaltungsvorschlag sieht nun -einer Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes folgend- z.B. für Anliegerstraßen eine Erhöhung von 50 auf 80% und für Haupterschließungsstraßen
von 30 auf 60% vor. Auch ohne diese Gebührenerhöhung werden die entstehenden Belastungen erheblich sein, die weiteren Beratungen sind daher zwingend notwendig.
Selbstverständlich wird jede Straße, die in Zukunft zur grundlegenden Sanierung ansteht vor einer Entscheidung dahingehend überprüft, ob die bisherige Widmung (Anliegerstraße oder
Haupterschließungsstraße) zutreffend ist oder ob eine neue Einordnung zu erfolgen hat.
Zunächst aber müssen die Bürger umfassend darüber informiert werden, dass Beiträge eben nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei grundlegenden Sanierungen fällig werden.
Ihre SPD Much
Kommentar schreiben