Bundestag beschließt Abschaffung des § 219a

Eine langjährige Forderung der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) in der SPD wurde Ende Juni endlich erfüllt: Die Abschaffung der insbesondere gegen Ärztinnen und Ärzte gerichteten Strafvorschrift in § 219a Strafgesetzbuch (StGB), über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren.

Dies freut auch die ASF-Vorsitzende im Rhein-Sieg-Kreis und Fraktionsvorsitzende in Much, Katja Ruiters:  "Damit wird das Recht auf die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung von Frauen gestärkt. Denn die weitreichende Entscheidung ein Kind auszutragen, trifft keine Frau leichtfertig, sondern selbstbestimmt.“


Künftig können Ärztinnen und Ärzte Frauen in Notfallsituationen zur Seite stehen und sie offen zu Methoden und Abläufen eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Damit haben betroffene Frauen einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche, die Möglichkeit des Auffindens von geeigneten Ärztinnen und Ärzten und diese müssen keine Strafverfolgung mehr befürchten.


Mit der Abschaffung des § 219a sollen auch in der Vergangenheit ergangene strafgerichtliche Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, aufgehoben und die laufenden Verfahren eingestellt werden.