Das Cannabis-Gesetz in der Praxis

Seit April gilt das Cannabis-Gesetz, mit dem der Konsum sowie der Besitz von Eigenbedarfsmengen sowie der Anbau für Erwachsene erlaubt werden. Ab Juli folgen dann die sogenannten Cannabis-Clubs, denen Anbau und begrenzte Abgabe von Cannabis an erwachsene Club-mitglieder erlaubt wird. Mit dem Cannabis-Gesetz erkennt die Bundesregierung die Realität an. Im Zentrum der Cannabispolitik steht nunmehr der Gesundheitsschutz, aber auch das, was wirklich bekämpft werden muss: der Schwarzmarkt.  Indem Konsumierende entstigmatisiert werden, könnensie mit Beratungs- und Hilfsangeboten besser erreicht werden. 

 

Die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsum begrüßen wir ausdrücklich. Laut Verordnung der Landesregierung sind die Kommunen nunmehr in der Verantwortung, die zahlreichen Regelungen der Cannabis Legalisierung in der Praxis zu kontrollieren. Wir gehen davon aus, dass bei der nächsten Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses im August eine erste Zwischenbilanz für Much gezogen werden kann. Die SPD-Fraktion hat daher eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Fragen beantragt:

• Wie sind die ersten Erfahrungen zum Konsum von Cannabis in Much?
• Bitte schildern Sie uns den aktuellen Stand der Umsetzung der Landesverordnung zur Teil Legalisierung von Cannabis in Much.
• Wie ist ihre Einschätzung zum Personaleinsatz der geforderten Kontrollen:

In der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten u.s.w.

Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.