Eine langjährige Forderung der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) in der SPD wurde Ende Juni endlich erfüllt: Die Abschaffung der insbesondere gegen Ärztinnen und Ärzte gerichteten Strafvorschrift in § 219a Strafgesetzbuch (StGB), über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren.